Kündigung von Bausparverträgen unzulässig

Kündigung von Bausparverträgen unzulässig

Bausparkassen haben kein Recht zuteilungsreife Altverträge zu kündigen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden. Laut Urteil können Bausparkassen Verträge nur nach einer vollständigen Ansparung der Bausparsumme kündigen.

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